Kapitalanlagerecht
Jedermann kennt die Hochglanzprospekte mit hohen Renditeversprechen.
Es geht um „garantiert“ erfolgreiche Steuerspar- und Bauherrenmodelle.
Renditeträchtige Immobilienfonds werden angeboten.
Häufig entpuppen sich Immobilien als „Schrott-Immobilien“,
Mietgaranten sind pleite und am Ende steht ein wirtschaftliches Fiasko.
Wenn Investitionskonzepte ins Leere gehen, fragen sich Anleger oft:
- Sind meine Finanzprobleme allein von mir zu tragen, oder steht mein
Anlagevermittler/-Berater in einer Haftungspflicht?
- Bei der Beratung für meine Anlageentscheidung wurden mir wichtige
Details vorenthalten. Kann ich im Nachhinein Haftungsansprüche
geltend machen?
- Mein Anlageziel und meine Vermögenssituation wurden von meinem
Berater / Vermittler nicht ausreichend berücksichtigt. Deshalb
bin ich nun in finanziellen Schwierigkeiten. Welche Ansprüche
habe ich gegen meinen Anlagevermittler/-berater?
- Im Prospekt wurden unvollständige, widersprüchliche oder
falsche Informationen gegeben. Greift für meinen Fall die so
genannte Prospekthaftung?
Sollten Sie durch eine Kapitalanlage wirtschaftlich ruiniert, oder
zumindest erheblich geschädigt worden sein, prüfen wir für
Sie, ob und gegen wen Sie Schadensersatzansprüche geltend machen
können, um Sie dann entsprechend zu beraten und zu vertreten.