Rechtsanwalt Thyssen ist zertifizierter Testamentsvollstrecker nach den Richtlinien der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. und steht Ihnen zusammen mit Rechtsanwalt Simons als Ansprechpartner im Erbrecht zur Verfügung.
Der Tod ist ein gern verdrängtes Thema. Dabei stellen sich gerade im Zusammenhang mit dem Todesfall wesentliche vermögensrechtliche Fragen.
Wer möchte, dass die ihm nahe stehenden Personen in der von ihm bedachten Weise im Todesfall berücksichtigt werden und Streitigkeiten im Erbfall nicht entstehen, sollte schon zu Lebzeiten hierfür die Weichen stellen.
Wir beantworten Ihre erbrechtlichen Fragen und beraten Sie bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, damit Ihrem letzten Willen bestmöglich Geltung verschafft wird.
Daneben helfen wir auch nach einem Erbfall und setzen Ihre Ansprüche
als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer durch.
Wir ermitteln für Sie den Umfang der Erbschaft und klären
mit Ihnen, inwieweit eine Ausschlagung des angefallenen Erbes sinnvoll
erscheint.