Durch Planungsfehler und Bauaufsichtsfehler von Architekten sowie elementare Ausführungsfehler von Bauunternehmen bzw. Handwerkern werden erhebliche Schäden verursacht.
Wenn es um Probleme am Bau geht, benötigt der anwaltliche Berater das notwendige bautechnische Verständnis und Kenntnisse über die Bauabläufe. Er muss für jedes Gewerk den geeigneten Sachverständigen benennen können, damit bei Streitigkeiten schnellst möglich die notwendigen Feststellungen getroffen werden. Gleiches gilt für die Beurteilung von Bergschäden.
Seit vielen Jahren ist unser Büro auf dem Sektor des Baurechts tätig. Sie können von unseren Erfahrungen profitieren, da wir sowohl Bauherren als auch Bauunternehmer verschiedener Branchen (z. B. Fa. Tricosal, Illertissen) außergerichtlich und gerichtlich vertreten. Nachfolgend werden beispielhaft Fragestellungen für beide Seiten aufgeführt, die in jedem Einzelfall sorgfältig und konsequent von uns aufgearbeitet werden.
Für den Bauherrn:
Für den Unternehmer:
Um den notwendigen Wissensstand sowohl im Bereich der Bauausführung als auch hinsichtlich der rechtlichen Entwicklung (Neufassung der VOB - Rechtssprechung der Oberlandesgerichte und des BGH) zu garantieren, nehmen wir ständig an Fortbildungsveranstaltungen teil.
Sachbearbeiter in Fragen des Baurechts sind Rechtsanwalt Gatermann und Rechtsanwalt Simons.
Rechtsanwalt Nikolaus Simons hat die theoretische Ausbildung zum Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht bereits mit Erfolg absolviert und wird in Kürze den Titel Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht führen.
Herr Rechtsanwalt Gaterman ist zudem Mitglied im Institut für Baurecht Freiburg im Breisgau e.V.