Bankrecht Xanten / Meerbusch
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Bankrecht

Der Ruf der Banken hat in den letzten Jahrzehnten stark gelitten.

Das Vertrauen der Bankkunden in seriöse Beratung, angemessenen Verwertung von Sicherheiten und korrekte Kreditabwicklung ist zumindest erschüttert.

Unser Büro konnte u.a. in einem Verfahren gegen eine deutsche Großbank eine Verurteilung der Bank auf Schadenersatzzahlung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, § 826 BGB, erwirken. Die Bank hat bewußt das Schneeballsystem eines Großkunden finanziell unterstützt, wodurch über 1000 Anleger ihr Geld verloren hatten.

In einem anderen Fall konnte eine Bank durch Gerichtsurteil daran gehindert werden, gegebene Grundbuchsicherheiten zum Nachteil des Kunden zu verwerten.

Im Bereich der Anlageberatung und Vermögensverwaltung hat sich der Fachbegriff "churning", d.h. "buttern" gebildet. Hierunter wird verstanden, daß ein von Bank geführtes Depot oft umgeschichtet wird, um Gebühren abzuschöpfen. So kann aus einen großen Vermögen ein kleines Vermögen werden.

Sollten Sie Fragen zu eventueller Falschberatung oder einer Falschbehandlung durch eine Bank haben, stehen wir gerne zur Verfügung. Anfragen können gerne über E-Mail oder auch telefonisch erfolgen.

Herr Rechtsanwalt Gatermann ist Mitglied des Bankrechtliche Vereinigung e.V.